Seit 1987 sind wir als Kfz-Gutachter in Berlin für Sie tätig, um nach einem Verkehrsunfall die Höhe des entstandenen Schadens zu bestimmen. Unsere oberste Prämisse ist es, neutral, objektiv und unabhängig von Versicherungen zu agieren.
Bei uns bekommen Sie ein anerkanntes Gutachten, dass den Schaden vollständig beziffert und zur Vorlage bei der Versicherung oder vor Gericht verwendet werden kann. Ist die Schuldfrage noch ungeklärt, erhalten Sie eine kostenlose Beweissicherung und Beratung.
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Versicherungen sind bei der Ermittlung der Schadenersatzkosten befangen, da sie die eigene Finanzlage berücksichtigen. Bei uns erhalten Sie eine sachliche und ganzheitliche Bewertung, die all Ihre Ansprüche abdeckt.
Häufig verzichten Versicherungen auf die Erstellung eines umfangreichen Gutachtens. Die Folge: Beweise werden vernichtet und Teile Ihres Anspruchs verfallen. Mit unseren Gutachten können Sie gewiss sein, fair entschädigt zu werden.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir begutachten Ihr Fahrzeug sorgfältig sowie fachkundig. Wir nehmen sämtliche Daten Ihres Fahrzeugs auf, dokumentieren den Zustand und erstellen Fotos. Ihr Ergebnis: Ein umfangreiches Gutachten, das alle Schäden berücksichtigt.
Ob PKW, LKW oder motorisiertes Zweirad – als Kunde können Sie sich auf ein fachkundiges Gutachten verlassen.
Unsere Gutachter verfügen über einen Ingenieursgrad und somit über weitreichende technische Fachkenntnisse.
Wir arbeiten mit den größten Schadenerfassungssystemen, die 98 % aller Fahrzeuge abdecken.
Sie profitieren von einem Full-Service, denn wir versenden das Gutachten direkt an die Versicherung.
Dank unseres großen Teams besichtigen wir Ihr Fahrzeug meist noch am Tag der Beauftragung.
Unsere Sachverständigen finden Sie an mehreren Standorten in Berlin.
Durch die von Versicherungen unabhängige Arbeit bewerten wir die Situation absolut neutral und objektiv.
Dank unserer engen Zusammenarbeit mit Juristen basieren unsere Gutachten stetig auf der aktuellsten Rechtsprechung.
Tagtäglich passiert es, dass Versicherungen Geschädigte nach einem Verkehrsunfall unfair behandeln. Der Antrieb unseres Unternehmensgründers Gottfried Urbanke war es, hier für Gerechtigkeit zu sorgen und unseren Kunden als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Seite zu stehen. Diese Überzeugung, die wir auch heute noch vertreten und leben, gab er an seinen Sohn weiter, der das Team seit 2006 unterstützt - zusammen mit unserem langjährigen Partner Herrn Freyberg,
der die Filiale im Wedding betreut. Im Jahr 1987 entstand der Betrieb aus der Kfz-Werkstatt Gottfried Urbankes in Berlin-Wedding. Seine Begeisterung für Autos und die Beseitigung von Schäden bewegte ihn dazu, sich auf das Erstellen von automatisierten Kfz-Gutachten zu spezialisieren. Dank der hohen Zufriedenheit und Nachfrage unserer Kunden konnten wir unsere Tätigkeit seitdem regelmäßig ausweiten, weshalb wir 1996 ein Zweitbüro in Kreuzberg eröffneten.
Auch bei kleinsten Schäden wie Kratzer oder Dellen werden wir für Sie tätig. Unser Kurz-Gutachten erfüllt die Kriterien eines Kostenvoranschlags. Die hierfür anfallenden Kosten werden, trotz anderslautender Argumente, von der Versicherung übernommen.
Sie möchten Ihr Auto verkaufen, als Oldtimer versichern oder müssen dem Finanzamt oder Ihrer Versicherung nachweisen was Ihr Fahrzeug wert ist? Wir erstellen Ihnen ein umfangreiches und allseits anerkanntes Kfz-Wertgutachten (mit Fotos).
Minimieren Sie das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf und lassen Sie sich Ihren Favoriten von uns auf eventuelle Vorschäden, technische Mängel oder sonstige Auffälligkeiten hin untersuchen. Kosten fallen erst bei Anfahrt oder einer schriftlichen Ausarbeitung an.
Unter Verwendung technischer Geräte und unserer jahrelangen Erfahrung führen wir innerhalb weniger Minuten eine kostenlose Vorschaden-Analyse an Ihrem Fahrzeug durch. Außerdem können wir mit Hilfe eines Online-Abgleichs auf passende Daten von Referenzfällen zugreifen.
Bei unklarer Schuldfrage oder sonstigen strittigen Fällen in Kfz-Angelegenheiten stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Zur juristischen Geltendmachung erstellen wir Ihnen, soweit es die technischen Erfordernisse zulassen, Beweissicherungen jeglicher Art.
Nach behobenen Schäden an Ihrem Fahrzeug bekommen Sie von uns einen Reparatur-Nachweis. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Die Versicherung, mit der wir direkt und unkompliziert abrechnen, übernimmt die Kosten für Ihr Gutachten.
Auf Wunsch besichtigen wir Ihr Fahrzeug auch an einer von Ihnen gewünschten Adresse in Berlin und Umgebung.
Ihre Zeit ist kostbar! Das wissen wir und bieten Ihnen nach Absprache gerne an, auch außerhalb unserer Öffnungszeiten Termine zu vereinbaren.
Versicherungen verunsichern gerne mit der Bagatellschadengrenze unter der ein Gutachten nicht erstattet wird. Wir geben Ihnen eine Kostengarantie! Bei kleinsten Schäden wie Kratzer oder Dellen erstellen wir Ihnen, ähnlich eines Kostenvoranschlags, ein Kurz-Gutachten und rechnen eine geringe Gebühr direkt mit der Versicherung ab. Sollte diese sich doch einmal querstellen, berechnen wir Ihnen unsere Kosten nicht!
Profitieren Sie von unserem kostenfreien „Gutachten auf Warteliste“. Dabei notieren wir die Daten von Ihren Fahrzeug, protokollieren den Schadenumfang und sichern Beweise in Form von Fotos. Die Daten werden bei uns im System gespeichert. Können Sie später Ansprüche geltend machen, genügt ein Anruf und wir beginnen mit der Arbeit. Ihr Vorteil: Eine umfangreiche Beweissicherung ohne Kostenrisiko und Sie können sofort mit der Reparatur beginnen bzw. das Fahrzeug verkaufen.
Neben Privatkunden werden wir auch für Rechtsanwälte, Werkstätten, Taxi-Betriebe und sonstige Unternehmen tätig. Auch Gerichte geben Gutachten bei uns in Auftrag. Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Unfallgeschädigte. Aber auch in der Kaskoversicherung kann die Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters sinnvoll sein, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen bei einer zu geringen Schadensbemessung durch die eigene Versicherung geht.
Das Haftpflichtschadensrecht in Deutschland sieht vor, dass bei unverschuldetem Unfall die Kosten für das Schadensgutachten von der Versicherung des Unfallgegners als Teil des Gesamtschadens zu erstatten ist. Eine Vorausbezahlung durch Sie ist nicht erforderlich, denn wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Als Nachweis über die durchgeführte Reparatur erstellen wir Ihnen im Nachhinein eine kostenfreie Reparaturbestätigung.
Das Gutachten hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen dient es der Beweissicherung, zum anderen wird mit dem Gutachten der zur Schadenersatzleistung erforderliche Geldbetrag ermittelt. Unsere Gutachten sind modern und umfassend erarbeitet.
Wir erfassen alle wesentlichen Fahrzeug- und Schadendaten, beschreiben den Schadenumfang sowie eventuelle Vorschäden, prüfen die Plausibilität, erstellen Fotos und ermitteln sämtliche fahrzeugbezogene Schadensersatzkosten, die Sie vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung beanspruchen können. Unsere Gutachten sind allgemein anerkannt und eignen sich zur gerichtlichen Durchsetzung.
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie den eingetretenen Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf Kosten des Verursachers bzw. seiner Versicherung schätzen lassen.
Das Gutachten dient auch zur Beweissicherung der eingetretenen Schäden, was im Streitfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein kann. Vor allem die Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen gewährleistet eine neutrale und vollumfängliche Bezifferung aller fahrzeugbezogenen Schadenspositionen.
Im Kfz-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.
Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.
Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der Schadenshöhe. Eine einheitliche Honorarforderung wie bei Rechtsanwälten gibt es nicht.
Unser Honorar entspricht der Üblichkeit. Die Bemessung orientiert sich an der aktuellen BVSK Honorarbefragung und entspricht somit der BGH Rechtsprechung BGH 28.02.2017 Az.VI ZR 76/16).
Ja. Eine bereits durchgeführte Besichtigung Ihres Fahrzeugs durch die Versicherung tangiert Ihr Recht auf einen eigens beauftragten unabhängigen Kfz-Gutachter nicht.
Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Schadensbezifferung der Versicherung bereits vorliegt. Selbst wenn das eigene Gutachten zu dem gleichen Ergebnis kommt, muss es von der Versicherung erstattet werden.
Bei Kasko- oder Teilkasko-Fällen, also wenn die eigene Fahrzeugversicherung in Anspruch genommen wird, gilt das Vertragsrecht.
In der Regel sind die Kosten für einen eigens beauftragten Kfz-Gutachter nicht in den Vertragsbedingungen eingeschlossen.
Wenden Sie sich daher bitte zuerst an Ihren Versicherer. Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf Versicherungskosten können Sie wählen wenn:
Es kann sich auch lohnen ein Kfz-Gutachten auf eigene Kosten zu beauftragen, wenn die Versicherung das Gutachtenergebnis übernimmt.
Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.
Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.
Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.
Bei Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze (~750 Euro) erstellen wir Ihnen ein Kurz-Gutachten. Dieses umfasst neben der Schadensbezifferung auch eine beweissichernde Fotodokumentation sowie eine Kausalitätsprüfung.
Die Kosten unserer Kurzgutachten entsprechen denen eines Kostenvoranschlags und werden von den Versicherungen übernommen. Eine Direktabrechnung unserer Kosten bieten wir auch bei Bagatellschäden gerne an.
Bei ungeklärter Schuldfrage oder unbekanntem Verursacher besteht für Sie das Risiko, dass Sie auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben.
Wir bieten Ihnen deshalb eine Vorab-Beweisaufnahme an. Hierbei erstellen wir Fotos vom Fahrzeug und von den Beschädigungen, nehmen sämtliche Daten auf und speichern diese in unserem System.
Die komplette Aufnahme ist für Sie bis dahin kostenlos. Können Sie später Ansprüche geltend machen, genügt eine kurze telefonische Beauftragung zur Ausarbeitung des Gutachtens. Die dann erst entstehenden Gebühren rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.
Zur Begutachtung können Sie Ihr Fahrzeug an eines unserer Büroadressen vorfahren. Natürlich kann ein Besichtigungstermin auch bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.
In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.
Der Aufwand der Besichtigung ist abhängig vom Schadenumfang. In der Regel reichen 15-30 Minuten hierfür aus.
Nutzen Sie den Vorteil der Flexibilität unserer beiden Büros. Wir garantieren die Besichtigung Ihres Fahrzeugs in Berlin und Umgebung noch am selben, spätestens aber am Folgewerktag.
Wenn gewünscht, können Sie auch einen Besichtigungstermin außerhalb der Bürozeiten mit unseren Sachverständigen vereinbaren.
Bezüglich Ihrem Fahrzeug benötigen wir mindestens:
Es ist empfehlenswert, den Schadensbereich zunächst in unverändertem Zustand vom Kfz-Sachverständigen dokumentieren zu lassen.
Abwaschbare Kontaktmängel stellen zwar keine Schäden im eigentlich Sinn dar, können aber wichtig für die Einordnung der Plausibilität des Schadenanspruchs sein. Sofern eine Reinigung zur weiteren Begutachtung notwendig ist, kann diese im Zuge der Besichtigung erfolgen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Schadenumfang ab. In der Regel erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb weniger Tage.
Die Bearbeitung von Bagatellschäden, für die wir ein Kurz-Gutachten erstellen, ist in der Regel innerhalb eines Werktags möglich. Damit Sie Ihr Gutachten noch schneller erhalten, senden wir Ihnen dieses auf Wunsch gerne per E-Mail zu.
Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen haben wir leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.
Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.
Die Herausgabe erfolgt in Berlin erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.
Nach Erhalt des Gutachtens können Sie die Reparatur oder den Verkauf ihres Fahrzeugs in die Wege leiten. Sofern Wir ihnen die Reparaturwürdigkeit bereits bei der Besichtigung bestätigen, können Sie unmittelbar nach Abschluss der Besichtigung mit der Wiederherstellung beginnen.
Im eindeutigen Totalschadenfall sollten mit dem Verkauf des Fahrzeugs bis zum Erhalt des Gutachtens warten, um sicher zu gehen nicht unter Restwert zu veräußern. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet auf Erlaubnis der Versicherung zu warten.
Im Reparaturfall bekommen Sie die Kosten erstattet, die zur Wiederherstellung des Schadens erforderlich sind. Grundsätzlich sind Sie nicht zur Reparatur verpflichtet und können sich die Reparaturkosten abzgl. der Mehrwertsteuer auch einfach auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
Darüber hinaus haben Sie auch bei der fiktiven Abrechnung gegebenenfalls Anspruch auf eine Wertminderung. Nach Durchführung der Reparatur können Sie zudem eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, die der Wagen Ihnen nicht zur Verfügung steht, einfordern. Eine allgemeine Kostenpauschale steht Ihnen immer zu.
Nein. Sofern das Gutachten die Empfehlung der Wiederherstellung ausspricht, können Sie die theoretisch erforderlichen Reparaturkosten verlangen, ohne Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
Ein Totalschadenfall liegt im Wesentlichen dann vor, wenn die Wiederherstellungskosten höher sind als die Kosten für eine Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugs. In diesem Fall erstattet Ihnen die Versicherung die Kosten für den Wiederbeschaffungsaufwand.
Dieser besteht bei fiktiver Abrechnung aus der Differenz zwischen dem netto Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis sowie dem Restwert des Fahrzeugs nach Schadeneintritt.
Gegebenenfalls können Sie weitere Nebenkosten wie Ab- und Anmeldekosten, Kosten für erforderliche Umbauarbeiten und eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Beurteilung, ob und wann ein Totalschaden vorliegt ist nicht immer eindeutig. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.